Startseite Fahrschule Lehrmittel Fahrzeuge Führerscheinklassen Angebote Aktuelles Über mich Wichtige Link´s Videos Kontakt Beschreibung MOFA Beschreibung KL. M Beschreibung Kl. A 1 Beschreibung Kl. A beschr. Beschreibung Kl. A unbeschr. Beschreibung Klasse BF 17 Beschreibung Klasse B Beschreibung Klasse BE Impressum Grundfahraufgaben PKW Grundfahraufgaben Motorrad Lustige´s Ausländische Führerscheine Führerschein ab 2013 Online-Anmeldung Aktuelle Kurstermine Altersstatistik Verkehrsunfälle Beschreibung MOFA- maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbh) - einsitzig, - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder ElektromotorMindestalter: 15 Jahre Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.Ausbildungsdauer: Theorie: 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. oder: Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden. Praxis: 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen UnterrichtsPrüfungen: Theorieprüfung: ist abzulegen Fragebogen mit 20 Fragen ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung: entfälltUnterlagen und Nachweise,die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - PassbildWissenswertes: - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung. Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |