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Beschreibung KL. M

- Zweirädrige Kleinkrafträder/ Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor - maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder ElektromotorMindestalter: 16 Jahre Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.Ausbildungsdauer: Theorie: 12 Doppelstunden (Grundstoff) 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)Prüfungen: Theorieprüfung: ist abzulegen Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden (Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.) Praktische Prüfung: Dauer 30 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)Unterlagen und Nachweise,die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - Passbild - Sehtest - Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (könnt ihr bei mir machen) - Nachweis über Tag und Ort der GeburtWissenswertes:Als Kleinkrafträder gelten auch: - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.









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