Startseite Fahrschule Lehrmittel Fahrzeuge Führerscheinklassen Angebote Aktuelles Über mich Wichtige Link´s Videos Kontakt Beschreibung MOFA Beschreibung KL. M Beschreibung Kl. A 1 Beschreibung Kl. A beschr. Beschreibung Kl. A unbeschr. Beschreibung Klasse BF 17 Beschreibung Klasse B Beschreibung Klasse BE Impressum Grundfahraufgaben PKW Grundfahraufgaben Motorrad Lustige´s Ausländische Führerscheine Führerschein ab 2013 Online-Anmeldung Aktuelle Kurstermine Altersstatistik Verkehrsunfälle AktuellesMopedführerschein mit 15Das Mindestalter für die künftige Moped-Klasse (AM) soll von jetzt 16 auf 15 Jahre gesenkt werden. So jedenfalls will es die Mehrheit des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags. In die gleiche Richtung zielt ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Das Moped (max. 45 km/h) könnte so bald zum bevorzugten Einstiegsfahrzeug für Jugendliche werden, weil es weit mehr Sicherheit als das Mofa bietet, das im heutigen Straßenverkehr oft dem gefährlichen Abgedrängtwerden ausgesetzt ist. Ein vernünftiger Vorstoß also, der jedoch am Bundesrat hängen bleiben könnte. Denn die Bundesländer haben Sorge, die Senkung des Mindestalters könnte zu mehr Unfällen Jugendlicher führen. Dabei stützen sie sich u. a. auf einen Bericht aus Österreich, wonach dort seit Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre im September letzten Jahres die Anzahl schwerer Moped-Unfälle zugenommen haben soll. Ähnlich argumentieren auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht.Österreichische Unfallzahlen ungeprüft zur Grundlage von auf Deutschland bezogene Hochrechnungen heranzuziehen, ist nach Auffassung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. unzulässig. Denn die österreichische Fahrausbildung und -prüfung angehender Mopedfahrer ist mager und liegt somit weit hinter den in Deutschland geltenden Anforderungen zurück. Die Kritiker des Verordnungsentwurfs schenken in ihrem vorschnellen Urteil dem Wert qualifizierter theoretischer und praktischer Ausbildung viel zu wenig Beachtung.Wie auch immer, über Nacht wird „Moped mit 15“ ohnehin nicht kommen. Voraussichtlich wird man bis zum 19.01.2013 warten müssen, denn das ist der Tag, an dem in den Mitgliedstaaten wesentliche Neuregelungen der Dritten EG-Führers Neue Initiative zur FahrausbildungBerlin, 15. Juni 2011 (DVR) – Mit den aktuellen Äußerungen der verkehrspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Gero Storjohann (CDU) und Oliver Luksic (FDP), sind im Ausland erfolgreiche Systeme der Fahranfängerbetreuung auch in die öffentliche Diskussion in Deutschland eingebracht worden. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt ausdrücklich, dass diese Diskussion nun angestoßen wurde. Die beiden Politiker bestätigten Pläne der Regierungskoalition, nach denen Fahranfänger drei Monate nach Führerscheinerwerb Wiederholungsfahrten (Feedback-Fahrten) absolvieren sollen.„Junge Menschen im Alter vom 18 bis 24 Jahren verursachen immer noch 30 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesfolge. Mit dem ‚Begleiteten Fahren ab 17‘ wurde inzwischen eine wirksame Maßnahme geschaffen, das hohe Anfängerrisiko zu mindern. Leider nehmen aber aus den verschiedensten Gründen nicht alle Fahranfänger daran teil, so dass es weiterer Anstrengungen bedarf, das außergewöhnlich hohe Unfallrisiko zu minimieren“, sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner.Bereits auf dem internationalen ADAC/DVR-Symposium im September 2010 war deutlich geworden, dass die positiven Erfahrungen des europäischen Auslands bei der Diskussion um eine verbesserte Fahranfängerbetreuung berücksichtigt werden müssen. Der DVR erhofft sich nun eine breite und ergebnisoffene Diskussion über Maßnahmen, die dazu beitragen können, das nicht hinzunehmende Unfallrisiko der Fahranfänger zu senken.Die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD haben aktuelle Anträge zur Verkehrssicherheit in den Bundestag eingebracht und sich dabei auch intensiv mit den Fahranfängern beschäftigt. „Das ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Probleme der Fahranfänger von der Politik ernst genommen und angegangen werden“, so Kellner. Ab 1.1.2011 keine Probezeitverkürzung mehr.Ab 1.1.2011 können Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe die Probezeit nicht mehr verkürzen. Die Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe (FreiwFortbV) läuft zum Jahresende aus und wird vom Bundesverkehrsministerium nicht mehr verlängert. Der grüne Pfeil für Rechtsabbieger!So wissen viele Autofahrer nicht, dass sie (natürlich in ganz Deutschland!) zunächst anhalten müssen, wenn die Ampel Rot zeigt. Sonst werden 3 Punkte und 70 EURO riskiert. Erst nach dem Halten darf man unter bestimmten Voraussetzungen bei Rot rechts abbiegen.Hier das richtige Verhalten bei roter Ampel, wenn man rechts abbiegen möchte: Jedes einzelne Fahrzeug muss an der Haltlinie anhalten. Das gilt immer, auch dann, wenn aufgrund der Verkehrssituation scheinbar ein Durchfahren möglich wäre (gleiches Prinzip wie beim STOP-Schild) Querverkehr und Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Erst dann darf man vorsichtig rechts abbiegen.Verstöße kommen also beinahe so teuer wie eine missachtete rote Ampel, wenn man nicht anhält. Gerade hier empfiehlt es sich, mit geringer Geschwindigkeit an eine rote Ampel mit Grünpfeilschild heranzufahren, denn der Nachfolgende hat diese neue Vorschrift vielleicht noch nicht »auf dem Schirm« und klebt am Kofferraum. Einheitlicher EU-Führerschein ab 2013In den EU-Mitgliedsstaaten sind mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig. Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht nun vor, ab 2013 neue Führerscheine gemäß eines "einheitlichen europäischen Führerscheinmusters" auszustellen. Gleiches gilt für alle Führerscheine, die aufgrund von Verlust, Diebstahl, usw. ersetzt werden müssen. Die alten Füherscheine werden nach und nach spätestens aber innerhalb von 26 Jahren aus dem Verkehr gezogen werden. Winterreifenpflicht !!!Seit Dezember 2010 schreibt die StVO "Winterreifen" bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor. Bei derartigen Witterungsverhältnissen darf mit einem Kraftfahrzeuge ohne "Winterreifen" nicht im öffentl. Straßenverkehr gefahren werden.Wann?Bei winterlichen Straßenverhältnissen! Eine Festlegung auf bestimmte Monate ist nicht erfolgt!!Wer?Gilt für alle Kraftfahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Bus, Kräder).Für LKW über 3,5 t und Busse <8 Sitzplätzen nur auf den Antriebsachsen. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ausgenommen, da das grobstollige Profil der Bereifung ausreichend Sicherheit bietet.Winterreifen = M+S-ReifenM+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmeldendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. M+S-Reifen werden im allgem. Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilw. i.V.m. Schneeflocke) gekennzeichnet. Aber auch Ganzjahresreifen, können mit einem M+S-Symbol versehen sein und den Eigenschaften der richtlinie 92/23/EWG entsprechen.Welche?Es werden Winterreifen mit einer Profiltiefe von mind. 4 mm empfohlen!Der Winterreifen sollte nicht älter als 6 Jahre sein (sh. Herstellungsjahr auf jedem Reifen z.B. 1409 = 14. Woche 2009).Ahndung:Beim Verstoß gegen die Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld in Höhe von 40-120 € und 1 Punkt in Flensburg.Trotz Winterreifen:Bei Schnee- und Eisglätte verlängert sich der Bremsweg um das VIERfache! Befristung der FührerscheindokumenteDie wohl wichtigste Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ab 2013 ist die Einführung eines neuen Scheckkarten-Führerscheins. Dieser Führerschein unterliegt dann einer Befristung von 15 Jahren. Das Ablaufdatum der Gültigkeit wird im Feld 4b auf dem Führerschein vermerkt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass lediglich das Dokument befristet wird. Die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen unterliegen den bisherigen Befristungsregelungen (bspw. Kl. B - Pkw - unbefristet, Kl. C - Lkw - 5 Jahre befristet). Es gibt keinen Zwangsumtausch, alle bisherigen, deutschen Füherscheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ausschließlich die Führerscheine, die ab 19.01.2013 neu ausgestellt werden, erhalten diese Befristung. Neue Kennzeichen für Mofas, Moped´s & Co.Am 1. März ist es wieder so weit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern (u.a. Mofas, Mopeds, Roller u. leichte Quads) beginnt das neue Versicherungsjahr 2012. Wer bis dahin nicht sein altes schwarzes gegen ein neues blaues Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung. Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |